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Allgemeine Geschäftsbedingungen Kindertrückli Steiner

1) Kindertrückli Steiner nimmt von Kunden bzw. von Anlieferern Kinderartikel in Kommission und bietet sie in ihrem Ladenlokal in eigenem Namen auf Rechnung des Anlieferers zum Verkauf an.

2) Alle Artikel werden als Kommissionsware entgegen genommen und bleiben bis zum Verkauf durch Kindertrückli Steiner bzw. bis zum Ablauf der Abholfrist im Eigentum des Anlieferers. Dem Anlieferer wird ein Lieferschein über die angelieferten Gegenstände ausgehändigt.

3) Kleider (bis Grösse 116) und Schuhe (bis Grösse 28) werden eine Saison in Kommission genommen (Frühjahr/ Sommer oder Herbst/ Winter). Saisonende ist jeweils Ende August und Ende Februar. Alle anderen Artikel bleiben nach Annahme 3 Monate im Angebot.

4) Plüschtiere und Unterwäsche (ausser Body’s) werden nicht in Kommission genommen.

5) Es werden nur saubere, gut erhaltene, zeitgemässe und unbeschädigte Artikel in Kommission genommen. Kindertrückli Steiner behält sich ausdrücklich vor, die Übernahme beliebiger Artikel ohne Begründung abzulehnen.

6) Generell ist die Anlieferung der Artikel während der Öffnungszeiten möglich. Falls die Ware nicht unmittelbar begutachtet werden kann, kann der Anlieferer den Lieferschein später abholen oder er wird ihm per Post zugestellt. Artikel, welche nicht für den Verkauf angenommen werden, müssen innert 8 Tagen nach Mitteilung wieder abgeholt werden. Andernfalls ist Kindertrückli Steiner wahlweise berechtigt, weiterhin auf der Abholung zu bestehen, die Artikel auf Kosten des Anlieferers entsorgen zu lassen oder sie entschädigungslos zu Eigentum zu behalten.

7) Bei sehr grossen Gegenständen wie Kinderbett, Wickelkommode etc. ist der Anlieferer gehalten, vorher anzufragen, ob es Platz hat.

8) Der Verkaufspreis orientiert sich an den ladenüblichen Preisen und wird in der Regel nach Absprache zwischen Kindertrückli Steiner und dem Anlieferer festgelegt. Wurde kein Verkaufspreis vereinbart, ist Kindertrückli Steiner berechtigt, nach pflichtgemässem Ermessen selber einen marktgerechten Verkaufspreis festzulegen.

9) Vom Verkaufserlös eines Artikels erhält der Anlieferer 60 %, 40 % erhält Kindertrückli Steiner als Verkaufsprovision.

10) Kindertrückli Steiner ist berechtigt, den Kaufpreis dem Käufer ausnahmsweise zu kreditieren. Sie hat dem Anlieferer aber weder für die Zahlung noch für die Erfüllung anderer Verbindlichkeiten des Käufers einzustehen.

11) Die Auszahlung des Erlösanteils des Anlieferers ist nach Eingang der Zahlung jederzeit während der Öffnungszeiten möglich, erfolgt nur persönlich und gegen Vorweisen des Lieferscheines.

12) Der Verkaufserlös muss spätestens innert 12 Monaten nach Annahme der Kommissionsware abgeholt werden, sonst verwirkt der Anspruch.

13) Nicht verkaufte Artikel können vom Anlieferer während der Kommissions- bzw. Angebotsdauer zurückgenommen bzw. selber aussortiert werden. Werden die Sachen bis zum Ablauf der Angebotsdauer nicht abgeholt, ist Kindertrückli Steiner wahlweise berechtigt, weiterhin auf der Abholung zu bestehen, die Artikel auf Kosten des Anlieferers entsorgen zu lassen oder sie Entschädigungslos zu Eigentum zu behalten.

14) Kindertrückli Steiner übernimmt keine Haftung für allfällige Verluste der Kommissionsware (z.B durch Feuer, Wasser, Diebstahl und/oder andere Beschädigungen); vorbehalten bleiben Vorsatz und Grobfahrlässigkeit seitens Kindertrückli Steiner. Sie ist nicht verpflichtet, die Ware zu versichern.

15) Mit der Übergabe der Kommissionsware an Kindertrückli Steiner anerkennt der Anlieferer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

16) Gerichtsstand ist Altstätten/SG. Anwendbar ist das materielle Schweizerische Recht, insbesondere die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.


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